Anliegen

Viele Initiativen und Projekte zeigen seit mehr als 30 Jahren, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen betriebliche Ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse erreichen können.

Leider hat dies bislang nicht dazu geführt, dass alle Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt lernen und arbeiten wollen, die dazu notwendige Unterstützung erhalten. Viel zu viele landen nach wie vor in außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsvorbereitung. Ihre spezifische Arbeitslosenquote liegt deutlich über der allgemeinen. Von wirtschaftlichen Aufschwüngen profitieren sie weniger als andere.

Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung finden in der Regel Aufnahme in Werkstätten für behinderte Menschen und werden dort bis zum Eintritt des Rentenalters abseits des allgemeinen Arbeitsmarktes beschäftigt. Die Chancen, von der Werkstatt für behinderte Menschen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen, sind mit einer jährlichen Überleitungsquote von weit unter einem Prozent sehr gering.

Durch unseren Fachbereich Inklusion soll diese Situation verbessert werden. Wir berufen uns dabei insbesondere auf

  • Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
  • § 27 Absatz 1 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das nach seiner Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland im März 2009 in Kraft getreten ist: „Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“
  • § 1 des Neunten Sozialgesetzbuches – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: „Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen […], um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Kundenkreise

Unsere Leistungen richten sich an

  • Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen, die ihre beruflichen Vorstellungen und Wünsche durch betriebliche Praktika überprüfen und entwickeln wollen
  • Schulabsolvent*innen, Berufseinsteiger*innen und Berufsumsteiger*innen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen, die in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes lernen und arbeiten wollen
  • Unternehmen mit Personalbedarf, die Qualifizierungs-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen anbieten und entwickeln wollen
  • Schulen und andere Bildungseinrichtungen, die mit ihren Angeboten dazu beitragen, betriebliche Ausbildungsverhältnisse und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen zugänglich zu machen.

Arbeitsweise

Arbeitsweise

Entscheidend ist für uns die Tatsache, dass berufliche Perspektiven nur dort entwickelt und verwirklicht werden können, wo es eine Chance auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gibt. Deshalb setzen wir auf betriebliche Formen der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Berufsausübung, die den beruflichen Wünschen und Fähigkeiten der Teilnehmenden entsprechen.

Für unsere Angebote wurden detaillierte Durchführungskonzepte erstellt, denen Folgendes gemeinsam ist:

  • Die Qualifizierung ist nicht auf vorgegebene Berufsfelder beschränkt. Die Berufswahlmöglichkeiten umfassen das gesamte Spektrum beruflicher Tätigkeiten, die in Berliner Betrieben verfügbar und von den Teilnehmenden erreichbar sind.
  • Die fachpraktische Qualifizierung findet in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt, die den Teilnehmenden Lernmöglichkeiten und Übernahmeperspektiven bieten, die zu ihren beruflichen Wünschen und beruflichen Fähigkeiten passen.
  • Durch die anforderungsorientierte Qualifizierung der Teilnehmenden und durch die fähigkeitsorientierte Gestaltung der von ihnen angestrebten Arbeits- und Ausbildungsplätze werden Passungsverhältnisse zwischen individuellen Fähigkeiten und betrieblichen Anforderungen erreicht, die in betriebliche Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führen.
  • Mit Methoden, die für alle am individuellen Qualifizierungs- und Integrationsprozess beteiligten Personen transparent sind, werden im Dialog mit den Teilnehmenden erreichbare Lehr-/Lernziele aufgestellt und die darauf bezogenen personenorientierten Lernhilfen abgesprochen.
  • Die betrieblichen Kooperationspartner werden integrationspädagogisch beraten und bei der Entwicklung von passgenauen und wirtschaftlich tragfähigen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen unterstützt.
  • Die Ziele, Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden, den Kooperationsbetrieben und BIS e.V. werden in einem von allen drei Partnern und ggf. von den gesetzlichen Betreuer*innen unterzeichneten Qualifizierungsvertrag vereinbart.

Finanzierung

Seit 2008 haben Menschen mit Behinderungen nach § 29 SGB III das Recht, für Leistungen, auf die sie einen gesetzlichen Anspruch haben, ein Persönliches Budget ausgezahlt zu bekommen. Mit diesem Geld können sie sich die Unterstützung dort einkaufen, wo sie ihren eigenen Vorstellungen am besten entspricht.

Dieses Recht ist ein entscheidender Schritt zur selbstbestimmten Teilhabe und ermöglicht es Menschen mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit BIS e. V.

  • während der Schulzeit assistierte betriebliche Praktika durchzuführen, um eine informierte Berufswahlentscheidung zu treffen und nachschulische Anschlussperspektiven anzubahnen
  • die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu vermeiden und ihre Berufsbildung in einstellungsbereiten Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes durchzuführen, um dadurch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen,
  • an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilzunehmen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in den Kooperationsbetrieben von BIS e. V stattfindet und in betriebliche Ausbildungsverhältnisse führen soll
  • durch eine „individuelle betriebliche Qualifizierung“ einen Arbeitsplatz zu erreichen, der zu den Vorstellungen und Fähigkeiten der Berufseinsteiger*innen passt
  • erreichte betriebliche Ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse durch passgenaue Unterstützung nachhaltig abzusichern.